Ein Geldschein zerreißt versehentlich oder gerät unbemerkt in die Waschmaschine – so was kommt öfter vor, als man denkt. Aber keine Sorge, die Bundesbank tauscht beschädigte Banknoten kostenlos um: Rund 30.000 Erstattungsbeiträge erreichen sie jedes Jahr.

Auch für Geldscheine gilt: „Nobody is perfect.“ Scheine mit kleinen Schönheitsfehlern lassen sich in der Regel problemlos weiterhin verwenden. Schwieriger wird es bei deutlichen Schäden, wie zum Beispiel größeren Rissen – dann werden die Banknoten im Einzelhandel oft nicht mehr akzeptiert. Sind die Scheine gänzlich zerstört, etwa durch Brandspuren, können Sie damit ohnehin nicht mehr bezahlen. Wir erklären, was Sie beim Umtausch beachten müssen.

Wann sind Banknoten erstattungsfähig?

Die Bundesbank leistet in der Regel für Banknoten Ersatz, wenn Sie mehr als die Hälfte des Scheins einreichen. Ist weniger als die Hälfte übrig geblieben, müssen Sie nachweisen, dass die fehlenden Teile vernichtet wurden.

Wo kann ich beschädigtes Geld umtauschen?

Fragen Sie zuerst bei Ihrer Hausbank nach. Manche Banken übernehmen die Einsendung an die Bundesbank und tauschen beschädigte Scheine vor Ort direkt um. Sie können das Geld auch in einer Filiale der Bundesbank abgeben. Oder Sie schicken die Banknoten an folgende Adresse:

Deutsche Bundesbank
Hegelstraße 65
H 313
55122 Mainz

Noch ein wichtiger Hinweis: Versenden Sie die Scheine per Post, wählen Sie eine sichere Versandart, da die Bundesbank keine Haftung übernehmen kann. Achten Sie auch darauf, die Banknoten so zu verpacken, dass sie beim Versand nicht weiter beschädigt werden.

Was muss ich außerdem einreichen?

Damit die Bundesbank Ihren Auftrag bearbeiten kann, müssen Sie mit den Scheinen bzw. deren Resten einen ausgefüllten Erstattungsantrag einreichen. Wichtig ist, dass Sie hier genaue Angaben zur Beschädigungsursache machen – so vermeiden Sie unnötige Rückfragen. Wurden die Banknoten durch chemische Substanzen beschädigt? Dann müssen Sie diese hier ebenfalls aufführen.

Wie lange dauert es bis zur Erstattung?

Ist die Erstattung in Ihrer Hausbank oder in der Bundesbankfiliale vor Ort nicht sofort möglich – zum Beispiel, wenn eine aufwändigere Prüfung erforderlich ist –, dauert es in der Regel vier bis sechs Wochen, bis Ihnen die Bundesbank den Gegenwert erstattet. Bei besonders arbeitsintensiven Fällen kann sich die Bearbeitungszeit auch über mehrere Monate hinziehen.

Auf welchem Weg bekomme ich das Geld erstattet?

Sie können auf dem Erstattungsantrag zum Beispiel eine Kontoverbindung (IBAN und ggf. BIC) angeben. In diesem Fall wird Ihnen die Ersatzleistung auf Ihr Konto überwiesen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich das Geld in einer Bundesbankfiliale auszahlen zu lassen. Hierfür müssen Sie Ihre Wunschfiliale auf dem Erstattungsantrag angeben. Sie werden dann benachrichtigt, sobald das Geld zur Verfügung steht.

Kann ich auch beschädigte Münzen umtauschen?

Ja, das ist in der Regel kein Problem. Sind Münzen zum Beispiel stark abgenutzt und nicht mehr für den Umlauf geeignet, können Sie diese kostenlos umtauschen. Nicht ersetzt werden Münzen, die mutwillig beschädigt, verfälscht oder von der Bundesbank bereits entwertet wurden.

Beitragsbild: Bankenverband – Bundesverband deutscher Banken