Möglichst frühzeitig vorsorgen – so lautet die Devise beim Thema Nachlass. Doch nicht immer läuft alles nach Plan. Manchmal hinterlässt ein Erblasser Konten, Sparbücher oder Schließfächer, von denen seine Erben nichts wissen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie solche Konten aufspüren und optimal vorsorgen können.

Es kann schon mal vorkommen, dass ein Mensch zu Lebzeiten keine genaue Vermögensaufstellung anfertigt und ein verwaistes Konto oder ein herrenloses Schließfach hinterlässt. Vermuten die Hinterbliebenen unbekannte Vermögenswerte, beginnt für sie die sprichwörtliche Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Doch es gibt Möglichkeiten, systematisch nachzuforschen.

Wie Sie verwaiste Konten aufspüren können

Eines vorweg: In Deutschland gibt es kein zentrales Register, in dem nachrichtenlose Konten – also Konten, bei denen die Bank den Kontakt zum Kunden verloren hat – geführt werden. Glauben erbberechtigte Personen, dass ein verstorbener Angehöriger unbekannte Konten oder Schließfächer hinterlassen hat, haben sie die Möglichkeit, sich an die entsprechenden Bankenverbände oder direkt an die Banken zu richten, bei denen sie Vermögenswerte vermuten. Wichtig: Die konkreten Zuständigkeiten variieren je nach Bank und Verband, dem sie angeschlossen sind.

Bank oder Bankenverband identifizieren

Vermuten Sie ein Konto bei einer Sparda-Bank, müssen Sie sich in Sachen Kontonachforschung direkt an die entsprechende Bank richten. Suchen Sie bei einer Volks- oder Raiffeisenbank nach Erspartem, können Sie über den zuständigen Regionalverband Nachforschungen anstellen. Wichtig: In der Regel sind die Nachforschungen auf den letzten Wohnsitz des Erblassers oder auf das Bundesland, in dem das Konto vermutet wird, beschränkt. Welcher Regionalverband jeweils infrage kommt, können Sie auf den Internetseiten des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) einsehen.

Glauben Sie, dass ein verstorbener Angehöriger bei einer Privatbank ein Konto, Schließfach oder Wertpapierdepot hatte, können Sie einen Nachforschungsantrag beim Bundesverband deutscher Banken (BdB) stellen. Dieser sucht in bis zu drei Bundesländern bei seinen Mitgliedsbanken nach entsprechenden Konten.

Auskunftsrecht nachweisen

Um eine Kontonachforschung anzustoßen, müssen Sie Ihr Auskunftsrecht nachweisen. Je nach Bank und Bankenverband ist hierfür der Erbschein und/oder das Testament mit gerichtlichem Eröffnungsvermerk erforderlich.

Gut zu wissen: Auch wenn das aufgespürte Sparguthaben in D-Mark angegeben ist, können Erbberechtigte es sich auszahlen lassen. Hierfür wird der offizielle Umrechnungskurs (1 Euro = 1,95583 D-Mark) zugrunde gelegt. Das gilt allerdings nicht für Sparbücher mit Ostmark-Guthaben, da die Umstellungsfrist abgelaufen ist.

Wie Sie vorsorgen können

Wer seinen Angehörigen mühsame Nachforschungen ersparen möchte, fertigt am besten eine detaillierte Liste seiner Konten und Depots an. Zudem ist es sinnvoll, den Erben oder einer Vertrauensperson eine Kontovollmacht auszustellen, damit sie sich im Ernstfall um die Bankgeschäfte kümmern können. Achten Sie darauf, dass die Kontovollmacht auch über den Tod hinaus gilt. Wenden Sie sich hierfür am besten direkt an Ihre Bank. In der Regel stellen die Kreditinstitute eigene Vordrucke zur Verfügung, um die Kunden dabei zu unterstützen, alle relevanten Informationen anzugeben.

Und noch ein Tipp: Lesen Sie am besten unseren Blogpost „Haben Sie schon alles geregelt?“. Hier gibt es weitere hilfreiche Tipps rund um das Thema Nachlassregelung.

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