Wer’s findet, darf’s behalten? Ganz so einfach ist die Rechtslage nicht! Was Finder von Geld und Gegenständen beachten sollten und wie hoch der Finderlohn sein kann, lesen Sie hier.

Ein liegen gelassenes Handy einfach einstecken und dann übers Internet verkaufen? Das ist eine ganz schlechte Idee: Funde im Wert von mehr als 10 Euro müssen Sie unverzüglich anzeigen. Wer das nicht tut, macht sich der Unterschlagung schuldig. Genau das erlebte jüngst eine Frau aus Döbeln in Sachsen: Der eigentliche Handybesitzer erfuhr von dem Verkauf – die Sache landete vor Gericht.

Wie gehe ich mit dem Fund um?

  • Anzeige erstatten: Das Fundrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Laut §§ 965–984 BGB müssen – siehe oben – Funde ab 10 Euro unverzüglich zur Anzeige gebracht werden. Sie können sich hierzu ans örtliche Fundbüro bzw. Bürgeramt wenden oder direkt zur Polizei gehen.
  • Sicher verwahren: Wenn das Fundbüro darauf besteht, müssen Sie den Fund dort abliefern. Ansonsten können Sie den Fund bei sich zu Hause aufbewahren, tragen dann aber auch die Verantwortung dafür.
  • Selbst erwerben: Wenn sich sechs Monate nach der Anzeige niemand gemeldet hat, gehört die Sache Ihnen. Bei Fundgegenständen unter 10 Euro beginnt die Frist schon am Tag des Fundes. Allerdings: Bei allen Fundstücken kann der ursprüngliche Eigentümer noch drei Jahre später die Herausgabe verlangen.
  • Darauf verzichten: Verzichten Sie gegenüber der zuständigen Behörde auf den Erwerb der Sache, kann die Gemeinde des Fundortes sie übernehmen.

Wie viel Finderlohn bekomme ich?

Für Ihre Ehrlichkeit und Mühe bekommen Sie in der Regel einen Finderlohn. Er beträgt bei Sachen im Wert bis zu 500 Euro 5 Prozent. Liegt der Wert über 500 Euro, wird der darüberhinaus gehende Betrag mit 3 Prozent honoriert. Ein Beispiel: Der Finderlohn eines Laptops im Wert von 1.000 Euro beträgt 40 Euro (5 Prozent = 25 Euro, 3 Prozent = 15 Euro).

Wichtig: Diese Regelung gilt nicht für Funde bei Behörden, in Bahnhöfen, Flughäfen oder öffentlichen Verkehrsmitteln (auch Taxis). Der Finderlohn ist hier nur halb so hoch wie sonst und es gibt ihn nur für Sachen im Wert von mindestens 50 Euro. Was Sie an diesen Orten finden, müssen Sie in jedem Fall bei der jeweiligen Behörde bzw. dem Unternehmen abliefern – diese kümmern sich dann darum.

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