Mehr Geld für Geringverdiener, eine Mindestvergütung für Azubis und Fliegen soll teurer werden. Wir stellen Ihnen beschlossene bzw. geplante gesetzliche Neuerungen für 2020 vor.

Mehr Geld für Azubis

Bei neuen Ausbildungsverträgen außerhalb der Tarifbindung soll die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro betragen. 2021 soll sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro erhöhen. Im zweiten Ausbildungsjahr soll die Mindestvergütung um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent und im vierten um 40 Prozent steigen.

Teurere Flugtickets

Je nach Strecke sollen Flugtickets um bis zu 17 Euro teurer werden. Die Anhebung der Luftverkehrssteuer zum 1. April 2020 ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030. Im Gegenzug soll die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt werden.

Wohngeld wächst

2020 gibt es Mittel in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro. Davon profitieren rund 660.000 Haushalte. Die Leistungsverbesserungen kommen vor allem Familien mit niedrigem Einkommen und Rentnern zugute.

Höhere Bußgelder

Das Parken in der zweiten Reihe und auf Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen für Radfahrer kostet künftig bis zu 100 Euro. Wenn man im Stau eine Rettungsgasse blockiert oder sie selbst befährt, drohen Bußgelder zwischen 200 und 300 Euro. Dazu kommen ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Hartz IV steigt

Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene bekommen 432 Euro im Monat – 8 Euro mehr als bislang. Auch die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen.

Höhere Verpflegungspauschale

Dauern Dienstreisen länger als 8 Stunden, können Beschäftigte künftig 14 Euro statt bislang 12 Euro von der Steuer absetzen. Das gilt auch für den An- und Abreisetag. Bei Dienstreisen, die länger als 24 Stunden dauern, steigt der Pauschalbetrag von 24 Euro auf 28 Euro.

Mehr Mindestlohn

Die Lohnuntergrenze steigt von 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde.

Entlastung beim Unterhalt

Erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern sind künftig erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Außerdem wird das Einkommen der Ehepartner künftig nicht mehr berücksichtigt.

Bon-Pflicht im Einzelhandel

Künftig muss jeder für seinen Einkauf einen Bon bekommen. Die Dokumentation soll Steuerbetrug verhindern. Das Gesetz wird viel diskutiert. Gerade für kleinere Betriebe wie Bäckereien und Kioske bedeutet es viel Bürokratie und Mehrkosten. Dazu kommt der Umweltaspekt: Die Belege verbrauchen wertvolle Papierressourcen.

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Beitragsbilder: iStock | Urheber: phototechno

Redaktionsschluss: Dezember 2019