Ein Erbe besteht meist nicht nur aus lieb gewonnen Erinnerungsstücken. Auch Konten, Versicherungen und Co gehören dazu. Wir geben Ihnen einen Überblick, worauf Sie bei der Nachlassregelung achten sollten.
Immobilien
Das ist eine echte Hausnummer: Im Zeitraum zwischen 2015 und 2024 sollen in Deutschland insgesamt 3,1 Billionen Euro vererbt werden. Und fast jede zweite Erbschaft enthält Immobilien. Das ergab eine Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge. Erwartungsgemäß wirken sich Immobilien stark auf die Höhe einer Erbschaft aus – werden Häuser oder Wohnungen vererbt, beträgt der Nachlass meist mehr als 150.000 Euro.
Unser Tipp: Wenn Sie eine Immobilie erben, stellt sich zunächst die Frage, was damit passieren soll. Selbst bewohnen, vermieten oder verkaufen? Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft, müssen alle gemeinsam entscheiden. Bei einem möglichen Verkauf wird der Erlös aufgeteilt. Wenn sich ein Mitglied der Erbengemeinschaft zur Eigennutzung entschließt, zahlt derjenige die übrigen Mitglieder aus. Innerhalb von zwei Jahren können Sie sich beim Grundbuchamt kostensparend als Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen. Sie sparen dann die Gerichtskosten. Was sonst beim Thema „Immobilien erben“ wichtig ist und welche Steuern anfallen, lesen Sie hier.
Sachwerte
Oft besitzen Erbstücke nicht nur einen emotionalen Wert. Bei Echtschmuck-, Kunst- oder Münzsammlungen zum Beispiel ist es sinnvoll, einen professionellen Gutachter miteinzubeziehen – vorausgesetzt natürlich, man möchte die Sachen verkaufen.
Unser Tipp: Auf der Website www.gutachterauskunft.de finden Sie qualifizierte Sachverständige für verschiedene Fachgebiete in Ihrer Nähe. Falls Sie unsicher sind, lassen Sie sich ein zweites Gutachten ausstellen. Gut zu wissen: Wenn Sie bestimmte Sachwerte, etwa ein wertvolles Gemälde, behalten möchten, sollten Sie unter Umständen Ihre Hausratversicherung anpassen. Bei unserem Partner DEVK finden Sie attraktive Tarife.
Versicherungen
Hinterbliebene müssen sich auch um die Versicherungsverträge des Verstorbenen kümmern. Hierbei sind je nach Versicherungstyp bestimmte Fristen einzuhalten.
Unser Tipp: Bei Unfall- oder Lebensversicherungen ist schnelles Handeln gefragt: Die Versicherungen müssen meist innerhalb von zwei Tagen über den Todesfall des Versicherungsnehmers informiert werden. Anderenfalls kann die Versicherung unter Umständen nicht feststellen, ob der Verstorbene tatsächlich bei einem Unfall ums Leben gekommen ist. Bei Haftpflicht- und Hausratversicherungen ist eine Kündigung in der Regel weniger dringlich. Dennoch sollten Sie auch diese Verträge zeitnah kündigen.
Konten, Aktien und Wertpapiere
Einzelkonten sind in der Regel unkompliziert. Kniffliger wird es bei Gemeinschaftskonten, etwa von Eheleuten. Wenn ein Mitkontoinhaber stirbt, tritt der Erbe an dessen Stelle. Unter Umständen muss der überlebende Kontoinhaber etwaige Ausgleichszahlungen leisten. Bei Aktien und Wertpapieren gilt das Stichtagsprinzip. Zur Berechnung der Erbschaftssteuer zieht der Fiskus immer die Kurse vom Todestag heran.
Unser Tipp: Vollmachten für Konten und Co sollten idealerweise schon zu Lebzeiten ausgestellt werden – wichtig ist, diese auch über den Tod hinaus zu erteilen. Sprechen Sie offen mit Ihren Eltern und anderen nahen Verwandten, ob diese Dinge bereits geklärt sind.
Schulden
Ja, auch Schulden können vererbt werden. Dass Erben nicht automatisch „reich werden“ bedeutet, ist vielen nicht bewusst.
Unser Tipp: Es ist wichtig, dass Sie sich möglichst schnell einen Überblick verschaffen, was genau Sie eigentlich erben. Denn rechtlich gilt: Nimmt man eine Erbschaft an, haftet man im Zweifel mit seinem Privatvermögen. Innerhalb von sechs Wochen, nachdem man von dem Tod Kenntnis erlangt hat, kann man die Erbschaft ausschlagen.
Bitte beachten Sie: Dieser Beitrag kann nur einen allgemeinen Überblick vermitteln. Hilfestellungen und eine individuelle Beratung durch einen Anwalt oder Notar sind damit nicht zu ersetzen.