Ein Nachlass bietet nicht immer Grund zur Freude. Was viele nicht wissen: Auch Schulden können vererbt werden. In unserem Blogpost haben wir Wichtiges zum Thema für Sie zusammengefasst.

Was heißt, man erbt mit allen Rechten und Pflichten?

Erbschaften sind immer ein ganzheitlicher Vermögensübergang. Als Erbe kann man sich nicht aussuchen, welchen Teil man erben will und welchen nicht. Es gilt: „Alles oder nichts.“ Das bedeutet: Ein Erbe besteht nicht zwangsläufig aus lieb gewonnenen Erinnerungsstücken und Geld – auch offene Unterhaltszahlungen, aufgenommene Hypotheken und andere Zahlungspflichten können dazugehören.

Kann man ein Erbe ausschlagen?

Ja – unter Einhaltung bestimmter Fristen. Nachdem man vom Tod Kenntnis erlangt hat, hat man sechs Wochen Zeit, ein Erbe auszuschlagen. Man darf in dieser Zeit die Erbschaft nicht annehmen, indem man zum Beispiel über den Nachlass verfügt. Ist die Zeit verstrichen, gilt das Erbe als angenommen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Verstorbene zuletzt im Ausland gelebt hat oder der Erbe zu Beginn der Frist nachweislich im Ausland gewesen ist. Dann verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Tipp: Wer eine Erbschaft nicht annehmen möchte, muss sie ausdrücklich ausschlagen. Das geht beim zuständigen Nachlassgericht oder bei jedem Notar. Ein einfaches Schreiben genügt nicht! Ein Musterformular zur Orientierung finden Sie zum Beispiel auf dieser Seite vom Amtsgericht Gifhorn.

Woher weiß man, dass man Schulden erbt?

So profan es vielleicht klingen mag: Stellen Sie Nachforschungen an. Beachten Sie: Zur Legitimation reicht vielen Banken etwa die Sterbeurkunde, ggf. in Kombination mit dem Stammbuch – alternativ zum Erbschein. Erklären Sie notfalls Ihre Situation.

Verschuldetes Erbe angenommen – was jetzt?

Prinzipiell müssen Erben für hinterlassene Schulden mit ihrem Privatvermögen aufkommen. Wenn Sie in einer solchen Situation sind, lassen Sie sich am besten von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten. Eine Möglichkeit zum Beispiel, um die persönliche Haftung zu begrenzen: ein Nachlassinsolvenzverfahren bei Gericht beantragen. Bei einem „dürftigen“ Nachlass ist der Erbe damit von weiteren Zahlungsverpflichtungen befreit.

Bitte beachten Sie: Dieser Beitrag kann nur einen allgemeinen Überblick vermitteln. Hilfestellungen und eine individuelle Beratung durch einen Anwalt oder Notar sind damit nicht zu ersetzen.

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