Mehr Zeit für die Steuererklärung, mehr Kindergeld und das Aus für den 500-Euro-Schein: In Sachen Finanzen kommt dieses Jahr einiges neu. Lesen Sie hier, was Sie wissen müssen und wo Sie profitieren können.
Mehr Kindergeld
Schon 2017 gab es pro Kind und Monat 2 Euro mehr. Jetzt kommen noch mal 2 Euro dazu – für das erste und zweite Kind jeweils 194 Euro, für das dritte 200 Euro und für jedes weitere jeweils 225 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt je Elternteil um 36 Euro auf 2.394 Euro.
Mehr Riester-Grundzulage
Der Staat zahlt Riester-Sparern jetzt bis zu 175 Euro jährlich zu ihrer privaten Altersvorsorge dazu. Bislang waren es maximal 154 Euro.
Mehr Zeit für die Steuererklärung
Ab dem Steuerjahr 2018 müssen Steuererklärungen erst am 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen. Stichtag der Steuererklärung 2018 ist also der 31. Juli 2019. Wenn Sie einen Steuerberater haben, hat dieser künftig sogar bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres Zeit. Wichtig: Die diesjährige Steuererklärung müssen Sie noch nach den alten Fristen bis zum 31. Mai 2018 bzw. bis zum Jahresende 2018 einreichen.
Mehr Erwerbsminderungsrente
Der durchschnittliche Zahlbetrag der Erwerbsminderungsrente seit 2013 erhöht sich um 143 Euro pro Person. Der Betrag hängt ab vom Einkommen vor der Erwerbsminderung. Bislang lag der Berechnung ein fiktives Renteneintrittsalter von 62 Jahren zugrunde. Künftig erhöht sich diese sogenannte Zurechnungszeit von 62 auf 65 Jahre.
Weniger Steuern
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 180 Euro auf künftig 9.000 Euro. Werden Ehepartner oder Lebenspartner zusammen veranlagt, gelten jeweils doppelte Beträge.
Aus für den 500-Euro-Schein
Zum Ende des Jahres stellt die Europäische Zentralbank die Ausgabe des 500-Euro-Scheins ein. Er bleibt aber auch danach gesetzliches Zahlungsmittel und behält seinen Wert. Sie können Scheine unbefristet bei den nationalen Zentralbanken des Eurosystems umtauschen.
Keine Gebühren bei Kartenzahlung & Co.
Ab 13. Januar 2018 dürfen Händler keine Extragebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Außerdem sinkt die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von 150 Euro auf 50 Euro. Die Änderungen gelten europaweit. Der Hintergrund: mehr Wettbewerb bei Zahlungsdiensten und besserer Verbraucherschutz.
Neues Investmentsteuergesetz
Seit Jahresbeginn gilt eine neue Regelung für Investmentfonds: Künftig werden bestimmte Erträge aus inländischen Quellen bereits auf der Fondsebene mit 15 Prozent besteuert. Alle Sparda-Bank-Kunden, die das betrifft, haben ein Schreiben dazu erhalten.