Wer sein Haus energetisch auf den neuesten Stand bringt, kann staatliche Fördergelder bekommen. Hier finden Sie einen kompakten Überblick. Erfahren Sie zum Beispiel, was beim Einbau einer neuen Heizung drin ist. Und wussten Sie, dass auch die Kosten für einen Energieberater gefördert werden?

Die staatliche Unterstützung soll einen Anreiz schaffen, die Modernisierungsvorhaben von Immobilienbesitzenden in die Tat umzusetzen und ihre Finanzen zumindest etwas entlasten. Im Wesentlichen gibt es zwei Anlaufstellen, wenn es um öffentliche Fördergelder geht: die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)* und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)*. Nachfolgend finden Sie eine Reihe von energetischen Modernisierungsmaßnahmen inklusive der dafür infrage kommenden KfW- und BAFA-Mittel.

#1 Neue Heizung einbauen

Für eine neue Heizung mit 65 Prozent Anteil an erneuerbaren Energien gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten. Wichtig zu wissen: Zu den förderfähigen Heizungen zählen unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen und solarthermische Anlagen. Bei wasserstofffähigen Heizungen sind nur die spezifischen Investitionsmehrausgaben förderfähig, da es sich im Übrigen um konventionelle Brennwertkesseltechnologie handelt, die nicht förderfähig ist. Bei Hybridheizungen (zum Beispiel Gasheizung plus Wärmepumpe) ist nur der erneuerbare-Energien-Anteil förderfähig. Den genauen Überblick vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie hier*. Die Grundförderung lässt sich mit weiteren Boni kombinieren. Hier eine Übersicht:

  • 30 Prozent Grundförderung,
  • + 30 Prozent Einkommensbonus: zusätzlich 30 Prozent Zuschuss für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 40.000 Euro,
  • + 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus: zusätzlich bis zu 20 Prozent bis 31. Dezember 2028 für den frühzeitigen Austausch (alter) fossiler Heizungen – darunter fallen funktions­tüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- sowie Nacht­speicher­heizungen. Eine alte Gasheizung oder Biomasseheizung muss mindestens 20 Jahre alt sein.
  • + 5 Prozent Innovationsbonus: zusätzlich 5 Prozent bei der Nutzung von Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sowie Grundwasser- und Erdwärmepumpen.

Wichtig: Die Förderhöchstgrenze liegt bei 70 Prozent. Lesen Sie hier mehr zur Heizungsförderung*.

Beispielrechnung zur Heizungsförderung

Ausgangslage: Mit der neuen Heizung (Wärmepumpe) wird eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt. Das zu versteuernde Einkommen des Antragsstellers liegt bei maximal 40.000 Euro. Für die geplante Wärmepumpe wird ein natürliches Kältemittel als Wärmequelle verwendet. Die Investitionskosten liegen bei 20.000 Euro.

Zuschussbetrag: Neben der Grundförderung kommen in diesem Fall alle Boni infrage. Insgesamt käme man so auf einen Zuschuss von 85 Prozent – die Förderhöchstgrenze liegt jedoch wie beschrieben bei 70 Prozent. Somit liegt der Zuschussbetrag voraussichtlich bei 14.000 Euro.

#2 Energieberater beauftragen

Die Kosten eines Energieberaters werden bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit bis zu 80 Prozent und maximal bis zu 1.300 Euro gefördert. Voraussetzung: Die Beratung muss jemand durchführen, der in der Energieeffizienz-Expertenliste* in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist. Lesen Sie hier weitere Details zur Energieberaterförderung*.

#3 Photovoltaikanlagen finanzieren

Der KfW-Kredit 270* ist gedacht für erneuerbare Energien, die Wärme und Strom produzieren. Hierzu gehören beispielsweise Photovoltaikanlagen. Das Programm kann gegebenenfalls mit anderen staatlichen Fördermitteln kombiniert werden.

#4 Immobilie energieeffizient sanieren

Bei einer kompletten Modernisierung zum KfW-Effizienzhaus* erhalten Sie einen Kredit von maximal 150.000 Euro. Der Tilgungszuschuss kann bis zu 67.500 Euro betragen. Die Förderung läuft über den KfW-Wohngebäude-Kredit 261*.

#5 Extratipp: steuerliche Förderung

Schon gewusst? Über drei Jahre verteilt können 20 Prozent der Investitionskosten für energetische Modernisierungsmaßnahmen wie eine neue Heizung oder eine Dämmung steuerlich abgesetzt werden. Wichtig: Wer bereits staatliche Förderungen erhalten hat, kann von dieser Regelung keinen Gebrauch machen. Lesen Sie hier mehr zur steuerlichen Förderung*.

Noch ein paar Tipps zum Schluss

  • Die Anträge für die infrage kommenden Förderungen müssen stets eingereicht werden, bevor Sie die Maßnahmen umsetzen.
  • Mitunter lassen sich einige Förderbausteine kombinieren.
  • Die Sparda-Bank Hannover unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben – finanziell und fachlich. Die speziell ausgebildeten und zertifizierten Modernisierungs- und Fördermittelberater etwa wissen, worauf bei der Antragsstellung zu achten ist und wie Fördermittel untereinander sowie mit hauseigenen Finanzierungslösungen kombiniert werden können. Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
  • Kennen Sie schon SpardaZuhause? Unter sparda-zuhause.de* finden Sie zahlreiche interaktive Tools und Checklisten für Ihre energetische Sanierung, wie zum Beispiel den ZuschussGuide. Es ist die ideale Ergänzung zur Beratung. Reinschauen lohnt sich.

Bitte beachten Sie: Infos zu den Förderprogrammen können sich kurzfristig ändern oder Fördertöpfe ausgeschöpft sein. Redaktionsstand: Juli 2024

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