Mehr Geld im Job – das heißt nicht zwangsläufig: mehr Gehalt! Eine interessante Alternative sind sogenannte „geldwerte Leistungen“. Was genau sich dahinter verbirgt und warum oft Arbeitnehmer wie Arbeitgeber davon profitieren, erfahren Sie bei uns.
Was sind geldwerte Leistungen?
Geldwerte Leistungen sind eine Form der Vergütung, die über den reinen Lohn hinausgeht und nicht in Geld ausgezahlt wird. Ihr Wert ergibt sich aus ihrem Nutzen im Alltag: Firmenwagen, Handy usw. Oft sind solche Sachleistungen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber steuerfrei – und in der Regel einfacher zu verhandeln als das Bruttogehalt. Gerade Chefs kleinerer Unternehmen lassen sich darauf eher ein.
Geldwerter Vorteil oder mehr Gehalt?
Ein höheres Bruttogehalt heißt für den Chef auch: höhere Sozialabgaben. Und für den Mitarbeiter stellt sich die Frage: Was bleibt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben tatsächlich übrig? Ein Beispiel: Ein lediger Schreiner bekommt monatlich brutto 2.700 Euro. Er handelt 70 Euro mehr aus – das sind netto allerdings nur knapp 36 Euro. Mit Blick auf die steigenden Lebenshaltungskosten bleibt von der eigentlichen Gehaltserhöhung nicht viel übrig.
Was lohnt sich wirklich?
Ein paar Beispiele für geldwerte Leistungen:
- Tankgutschein und Fahrausweis: Benzinbons und Tickets für Bus und Bahn zählen zu den häufigsten Sachleistungen. Sie sind für beide Seiten steuer- und abgabenfrei – bei Tankgutscheinen darf der Bruttowert allerdings 44 Euro im Monat nicht übersteigen.
- Firmenwagen: Hier übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Anschaffung, Versicherung und Instandhaltung. Was für den Arbeitnehmer an Steuern anfällt, hängt davon ab, ob er das Auto privat nutzen darf oder nicht. Für die Besteuerung der privaten Nutzung gibt es zwei Wege: die Ein-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch.
Bei der pauschalen Ein-Prozent-Regelung zählt der Listenpreis des Fahrzeugs bei Erstzulassung. Bei 50.000 Euro beträgt der geldwerte Vorteil also 500 Euro im Monat. Darauf zahlt der Arbeitnehmer Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Für Elektroautos und Plug-in-Hybride, die zwischen 2019 und 2021 angeschafft werden, gilt der halbe Listenpreis.
Bei einem Fahrtenbuch werden die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt. Das empfiehlt sich, wenn das Auto wenig privat genutzt wird. Ein Beispiel: Sie fahren mit dem Dienstwagen 22.500 Kilometer im Jahr, davon 3.400 Kilometer privat. Die gesamten Aufwendungen betragen 5.000 Euro. Ein Kilometer kostet damit etwa 0,23 Euro (5.000 Euro geteilt durch 22.500 Kilometer). Für die Privatnutzung kommen so 782 Euro zusammen (3.400 Kilometer mal 0,23 Euro). Diese 782 Euro schlägt das Finanzamt auf Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen drauf.
- Fahrräder/E-Bikes: Steuerlich werden Diensträder wie Dienstwagen behandelt. Für E-Bikes, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können und zwischen 2019 und 2021 angeschafft werden, gilt der halbe Listenpreis.
- Firmenrabatte: Arbeitnehmern steht ein jährlicher „Rabattfreibetrag“ von 1.080 Euro zu – und zwar für Waren oder Dienstleistungen, die das Unternehmen anbietet. Das können etwa vergünstigte Flüge für Mitarbeiter von Fluggesellschaften oder Rabatte auf hauseigene Elektroartikel sein.
- Smartphones & Computer: Technische Geräte kann der Chef seinen Mitarbeitern schenken bzw. günstiger besorgen und ihnen erlauben, diese auch privat zu nutzen. Das ist in der Regel steuerfrei, wenn der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil pauschal versteuert und dem Arbeitnehmer das Gerät zusätzlich zum Arbeitslohn überlässt.
- Betriebliche Gesundheitsförderung: Bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr kann ein Unternehmen dafür investieren – zum Beispiel in Bewegungs- und Ernährungsprogramme. Beiträge wie für den Sportverein oder das Fitnessstudio zählen aber nicht dazu.
WICHTIGER HINWEIS: Lassen Sie sich beraten!
Welches Extra für wen passt, hängt vom Einzelfall ab. Je nach Steuerklasse und persönlicher Situation sollte man vorab prüfen, ob eine geldwerte Leistung eine gute Alternative zu einer Gehaltserhöhung ist. Fragen Sie Ihren Steuerberater oder informieren Sie sich bei der Lohnsteuerhilfe. Über die Beratungsstellensuche finden Sie ein Büro in Ihrer Nähe.
Die hier genannten „geldwerten Leistungen“ sind nur ausgewählte Beispiele und stellen keine vollständige Übersicht dar.