Ab dem 14. September 2019 gelten für Online-Kartenzahlungen neue Regeln. Hintergrund ist die Zahlungsrichtlinie PSD2 (Payment Service Directive 2), die den Zahlungsverkehr im Netz noch sicherer machen soll. Was genau das bedeutet und wie Sie auch künftig mit Ihrer Mastercard (Kreditkarte) bequem online bezahlen können, lesen Sie hier.
Was ändert sich bei Kartenzahlungen im Internet zum 14. September 2019?
Bei Online-Zahlungen per Kreditkarte reicht es ab dem 14. September 2019 nicht mehr aus, beim Bezahlvorgang die Kartennummer, die Prüfnummer und das Ablaufdatum der Karte im Shop zu hinterlegen. Eine zusätzliche Sicherheitsabfrage, die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung, wird gesetzliche Pflicht.
Wichtig: Da einige Anbieter Schwierigkeiten haben, das neue Verfahren bis zum Stichtag umzusetzen, entschied die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), dass Zahlungsdienstleister Kreditkartenzahlungen im Internet vorerst auch ohne die sogenannte „Starke Kundenauthentifizierung“ ausführen dürfen. Bis zu welchem Zeitpunkt diese Erleichterungen gelten, gab die Bafin allerdings nicht bekannt. Wundern Sie sich also nicht, wenn Ihnen beim Online-Shopping in nächster Zeit noch das alte Bezahlschema begegnet.
Zwei-Faktor-Authentifizierung – was heißt das?
Zwei-Faktor-Authentifizierung – das bedeutet: Online-Zahler müssen sich durch zwei unabhängige Faktoren authentifizieren können. Andernfalls kann die Zahlung nicht durchgeführt werden. Diese zweite Abfrage soll Verbraucher vor Betrug schützen und ihnen mehr Sicherheit bieten. Denn selbst wenn die Kartendaten in falsche Hände gelangen, kann ein Dieb nichts damit anfangen: Ihm fehlt ein zweites Sicherheitsmerkmal, um die Transaktion freigeben zu können.
Die drei Sicherheitsfaktoren im Überblick:
- Wissen: etwas, das nur der Nutzer weiß (z. B. Passwort)
- Besitz: etwas, das nur der Nutzer besitzt (z. B. Smartphone)
- Biometrie: etwas, das ein biometrisches Merkmal des Nutzers ist (z. B. Fingerabdruck)
Tipp: Noch mehr Infos und Hintergründe zur PSD2 finden Sie hier.
Was müssen Sparda-Kunden jetzt tun?
Fest steht: Ab dem 14. September 2019 müssen Sie sich bei Online-Kartenzahlungen doppelt ausweisen. Die Nutzung der Mastercard (Kreditkarte) in Zusammenspiel mit der SpardaSecureApp ist ein denkbar einfacher Weg. Nach Eingabe der Kartendaten werden Sie zu Ihrem Online-Banking weitergeleitet, geben Ihre Zugangsdaten ein und bestätigen den Auftrag per Passwort, Fingerabdruck oder Face ID.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne telefonisch ans SpardaServiceCenter unter 0511 3018-0. Sie erreichen es zu folgenden Zeiten:
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