Jobben neben dem Studium ist für die meisten ganz normal – einfach, weil es finanziell oft gar nicht anders geht. Im besten Fall lassen sich dabei Erfahrungen sammeln, die auch für das Studium oder den späteren Beruf relevant sind. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema finden Sie bei uns.
Welche sind die häufigsten Anstellungsarten für Studenten?
Studierende haben verschiedene Möglichkeiten, sich etwas dazuzuverdienen. Für alle gilt: Liegt der Verdienst unter dem Grundfreibetrag (9.168 Euro im Jahr 2019), fällt in der Regel keine Lohnsteuer an.
- Studentische Hilfskraft (auch „Hiwi“ genannt): Hilfskräfte arbeiten neben dem Studium an der Hochschule oder an der Universität. Die Bezahlung erfolgt in der Regel nach Stunden.
- Werkstudent: Werkstudenten arbeiten neben dem Studium in einem Unternehmen. Die Regeln: Während der Vorlesungszeit darf die Arbeitszeit höchstens 20 Stunden pro Woche betragen. In den Semesterferien gilt diese Grenze nicht.
- Minijob (geringfügige Beschäftigung): Wer auf Minijob-Basis arbeitet, verdient höchstens 450 Euro im Monat und zahlt in der Regel in die Rentenversicherung ein. Gut zu wissen: Auf Wunsch können Minijobber sich von der Rentenversicherungs
- pflicht befreien lassen – haben dann aber später weniger Rentenansprüche.
- Midijob: Das monatliche Einkommen von Midijobbern beträgt zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro. Für Studierende fallen nur dann keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an, wenn sie neben dem Studium nicht mehr als 20 Stunden in der Woche jobben. Wichtig: Studierende zahlen für die Einnahmen aus einem Midijob dann Steuern, wenn sie in der Steuerklasse V oder Steuerklasse VI sind.
- Ferienjob (kurzfristige Beschäftigung): Wer sich in den Semesterferien etwas dazuverdienen will, kann einen sogenannten Ferienjob annehmen. Der ist auf 70 Tage oder 3 Monate im Jahr befristet. Ferienjobs sind zwar grundsätzlich lohnsteuerpflichtig, bei einem niedrigen Monatsverdienst entkommen Studenten aber dem Steuerabzug – bis circa 1.050 Euro dürfen sie pro Monat verdienen, ohne Lohnsteuer zu zahlen (Stand: 2019). Unser Tipp: Überschreiten Studierende den Freibetrag, lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben. Denn sie haben gute Chancen auf eine Steuerrückzahlung. Sozialversicherungsbeiträge fallen übrigens nicht an.
Muss der Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen?
Grundsätzlich haben Studierende Anspruch auf den Mindestlohn (9,19 Euro im Jahr 2019). Aber Achtung, es gibt Ausnahmen: Absolvieren Studenten ein Pflichtpraktikum laut Studienlehrplan oder ein Praktikum zur Berufsorientierung, das nicht länger als drei Monate dauert, sind Unternehmen nicht dazu verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen. Unser Tipp: Auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie ermitteln, ob Sie Anspruch auf eine Bezahlung nach dem Mindestlohn haben.
Wie viel darf ich verdienen, ohne Probleme bei BAföG und Co. zu bekommen?
Arbeiten Studenten zu viel – zum Beispiel, indem sie als Werkstudent die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden überschreiten –, kann es Schwierigkeiten bei staatlichen Leistungen wie BAföG geben. Deshalb ist es wichtig, auf ein paar Punkte zu achten:
- BAföG: Damit es nicht zu Kürzungen bei den BAföG-Zahlungen kommt, dürfen Studenten maximal 450 Euro pro Monat dazuverdienen.
- Krankenversicherung: Studierende müssen sich – unabhängig von ihrem Job – gesetzlich oder privat krankenversichern. Wichtig: Die Familienversicherung über die Eltern gilt für Studenten nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Außerdem dürfen Studenten lediglich einem 450-Euro-Job nachgehen oder bei einer anderen Beschäftigungsart maximal 445 Euro monatlich verdienen.
- Kindergeld: Eltern erhalten auch für ihre erwachsenen Kinder zwischen 18 und 25 Jahren Kindergeld, sofern diese sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden. Wichtig: Absolvieren junge Erwachsene eine zweite Ausbildung, dürfen sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die Höhe des Einkommens spielt allerdings keine Rolle.