Kaum zu glauben: Auf verwaisten Konten in Deutschland schlummern Milliardenbeträge! Um wie viel Geld es sich handelt und wie Sie für sich selbst und Ihre Angehörigen vorsorgen sollten, lesen Sie in unserem Blogpost.
Es klingt schon etwas merkwürdig: Da liegt Geld auf Konten, das anscheinend niemand vermisst. Und zwar eine Menge – geschätzt 2 bis 9 Milliarden Euro. Die erste Zahl stammt von Norbert Walter-Borjans, einige Jahre Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, die zweite vom Verband Deutscher Erbenermittler. Offenbar handelt es sich häufig um Sparbücher, die in Vergessenheit geraten sind, oder um Konten Verstorbener, von denen die Erben nichts wissen.
Wem steht das Geld zu?
Wenn die Bank den Kontakt zum Kunden verloren hat und ihn nicht wiederherstellen kann, gelten Konten, Bankguthaben oder Wertpapiere als „nachrichtenlos“. Nach 30 Jahren ohne Kontakt zum Kunden oder zu Erben muss die Bank das Geld als Gewinn verbuchen und versteuern. Gibt es aber Erben, die einen rechtmäßigen Anspruch auf das Vermögen haben, erhalten sie das Geld auch danach noch.
Sie vermuten in Ihrem familiären Umfeld einen Nachlassfall unbekannter Konten, Wertpapierdepots oder Schließfächer bei einer Bank? In diesem Blogpost finden Sie ganz konkrete Tipps für einen solchen Fall.
So können Sie vorsorgen
Nicht nur für finanzielle Angelegenheiten, sondern auch in medizinischen Fragen etwa nach einem schweren Unfall ist es gut, rechtzeitig mit entsprechenden Vollmachten und Verfügungen vorzusorgen. Viele Menschen gehen davon aus, dass zum Beispiel Ehepartner automatisch autorisiert sind, Regelungen zu treffen oder Unterschriften zu leisten. Das stimmt aber nicht! Diese Vollmachten und Verfügungen helfen allen Beteiligten:
- Bankvollmacht – die kleine Lösung. Damit können Sie Ihre Bankgeschäfte einem Menschen Ihres Vertrauens übertragen. Sie können diese Person nur zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder ausschließlich im Todesfall bevollmächtigen.
- Vorsorgevollmacht – die umfassendste Möglichkeit, eine Vorkehrung für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit zu treffen. Die Vorsorgevollmacht kann sich unter anderem auf finanzielle Belange wie Bankgeschäfte, Miet- bzw. Immobilien- und andere Behördenangelegenheiten beziehen. Weitere mögliche Inhalte: Gesundheitsvorsorge und Hinweise zu medizinischen Behandlungen (z. B. Operationen oder lebensverlängernde Maßnahmen).
- Betreuungsverfügung – eine Alternative zur umfassenden Vorsorgevollmacht. Es wird eine Person benannt, die im Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit die gesetzliche Betreuung übernehmen soll. Eine Betreuungsverfügung liefert dem sogenannten „bestellten Betreuer“ wichtige Informationen etwa zur Gestaltung des Alltags oder zur Wahl einer Pflegeeinrichtung.
Lassen Sie sich fachlich beraten
Unsere Broschüre „Alles geregelt!“, entstanden in Zusammenarbeit mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, hilft Ihnen mit wichtigen Infos und Musterformularen. Die Broschüre gibt Ihnen einen guten Leitfaden zu den Themen Testament, Patientenverfügungen und Vollmachten.
Bitte beachten Sie: Die Broschüre wie auch dieser Blogpost können nur als Orientierungshilfen dienen. Lassen Sie sich durch einen Experten (Arzt, Rechtsanwalt, Notar) beraten.