Ob in der Flüchtlingshilfe, in Bürgerinitiativen oder bei der Feuerwehr – mehr als 30 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich freiwillig. Doch in welchem Rahmen darf das Ehrenamt neben dem eigentlichen Job ausgeführt werden? Und wie steht es eigentlich um den Versicherungsschutz von Ehrenamtlichen? Wir erklären, worauf Sie achten sollten.
Die ehrenamtliche Arbeit ist aus vielen Bereichen unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Im rechtlichen Sinn ist sie allerdings kein Arbeitsverhältnis, sondern eine Form des bürgerschaftlichen Engagements. Deshalb gelten hierfür spezielle Regeln.
Mit dem Beruf vereinbaren
In der Regel fällt die ehrenamtliche Tätigkeit in die Freizeit. Nur in Ausnahmefällen, wie bei der Freiwilligen Feuerwehr, darf das Engagement auch in der Arbeitszeit stattfinden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die freiwilligen Helfer für den Einsatz freistellen. Für andere ehrenamtliche Tätigkeiten gilt: Sobald sie die Arbeitsleistung beeinträchtigen, darf der Arbeitgeber sie untersagen. Unser Tipp: Wenn Sie einen Einsatz während der Arbeitszeit wahrnehmen möchten, sprechen Sie sich am besten frühzeitig mit den Kollegen und Vorgesetzten ab. Manchmal kann es helfen anzubieten, die verpasste Zeit nachzuholen. Gut zu wissen: Auch Arbeitslose dürfen ein Ehrenamt ausüben, sofern dies nicht der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt entgegensteht. Aber Achtung: Hier sollten Sie unbedingt mit der Agentur für Arbeit Rücksprache halten. Denn es gibt Höchstgrenzen bezüglich Aufwandsentschädigungen und zeitlichen Umfangs der Tätigkeit.
Versicherung nicht vergessen
Auch im Ehrenamt gilt: Wer einen Schaden verursacht, haftet zunächst einmal selbst. Deshalb ist ein ausreichender Versicherungsschutz wichtig. Übrigens bieten viele Vereine, Initiativen und Verbände eine Haftpflichtversicherung für Mitarbeiter und Engagierte. Für anerkannte Ehrenamtliche im öffentlichen Bereich gibt es teilweise auch Sammelversicherungen der Bundesländer. Also machen Sie sich am besten beim Träger schlau, ob ein Versicherungsschutz besteht. Denken Sie dabei auch an die Absicherung von Unfällen: Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei ehrenamtlichen Tätigkeiten leider nicht immer.
Nähere Informationen finden Sie in dieser Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Außerdem erhalten Sie von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr Auskünfte zur gesetzlichen Unfallversicherung und zur Versicherung im Ehrenamt beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter Tel. 030-221 911 002.
Bildquelle Beitragsbilder: iStock | Urheber: fstop123, Bundesministerium für Arbeit und Soziales