Noch fix über die rote Ampel flitzen, sich den Zwanziger auf der Straße ins eigene Portemonnaie stecken oder die Zigarette auf dem Bürgersteig austreten: Hier lesen Sie, was Sie das an Strafe kosten kann.
Rote Ampel missachten
Wer mit dem Auto noch schnell über die gerade auf Rot gesprungene Ampel fährt, muss mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wer andere dabei gefährdet, zahlt 200 Euro, kassiert zwei Punkte in Flensburg und bekommt einen Monat Fahrverbot. Fußgänger kostet das Missachten einer roten Ampel 5 Euro – und wenn sie beim Überqueren der Straße einen Unfall verursachen, sind es 10 Euro. Radfahrer zahlen mindestens 60 Euro und kassieren ebenfalls einen Punkt in Flensburg. So ist es im Bußgeldkatalog nachzulesen.
Gefundenes Geld behalten
Die Freude ist erst mal groß, wenn man einen Geldschein auf der Straße entdeckt. Doch wer unterwegs Bares oder Wertgegenstände entdeckt, muss sie bei der Polizei oder im Fundbüro abgeben – das gilt zumindest für Beträge oder Sachen ab einem Wert von 10 Euro. Wer den Fund in die eigene Tasche steckt, begeht eine Unterschlagung nach Paragraf 246 Strafgesetzbuch. Geldbußen und sogar eine Freiheitsstrafe sind möglich. Unser Tipp: Im Blogpost „Was Sie als Finder wissen müssen“.
Zigaretten und Co. auf die Straße werfen
Ein altes Taschentuch, die wegschnippte Kippe: Kleine Gegenstände einfach auf dem Gehweg zu entsorgen, ist nicht in Ordnung. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, variiert je nach Stadt und Kommune. Ein paar Beispiele: In Bremen zahlen Umweltverschmutzer 20 Euro, in Niedersachsen liegt das Bußgeld zwischen 10 und 50 Euro.
Handy am Steuer
Mindestens 100 Euro und einen Punkt in Flensburg kostet es Autofahrer, hinterm Steuer mit dem Handy in der Hand zu telefonieren. Gefährden sie damit andere Personen, steigt das Bußgeld auf 150 Euro und zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Führt das Telefonieren am Lenkrad zu einer Sachbeschädigung, erhöht sich die Geldstrafe auf 200 Euro. Radfahrer, die beim Fahren ein Handy, Tablet oder Ähnliches nutzen, müssen mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.
Im Straßenverkehr schimpfen
Beleidigungen im Straßenverkehr sind eine Straftat. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen berechnet: Ein Tagessatz entspricht dem monatlichen Nettoeinkommen geteilt durch 30. In der Regel kosten Beschimpfungen 20 bis 30 Tagessätze. Punkte in Flensburg gibt es hierfür nicht. Ein paar Beispiele, wie Gerichte in einigen Fällen entschieden haben, finden Sie hier.