Wir haben für Sie die wichtigsten Tipps für Ihre diesjährige Urlaubsplanung zusammengestellt. Zum Beispiel, mit welchen Brückentagen Sie sich 2024 verlängerte Wochenenden sichern können oder worauf Sie beim Urlaubsantrag bei Ihrem Arbeitgeber achten sollten.

„Der frühe Vogel fängt den Wurm“ hat wie die meisten Redensarten einen wahren Kern. Denn in den frühen Morgenstunden sind die Würmer in der dann noch feuchten Erde besonders aktiv und kommen an die Oberfläche. Ein „früher Vogel“, der vor seinen Artgenossen auf die Jagd geht, hat also besonders gute Chancen auf einen Fang. Auf uns Menschen übertragen rät die Redensart zum frühen und beherzten Handeln. Zum Beispiel beim Thema Urlaub: Rechtzeitig eingereicht und gebucht, sichert man sich die passenden Zeiten und die besten Angebote.

Urlaub früh planen – darum lohnt es sich

Laut des Verbraucherzentrale Bundesverbands kann man mit vorausschauenden Reisebuchungen mitunter kräftig sparen und sich besonders günstige Angebote sichern. Außerdem ist Vorfreude bekanntlich ja die schönste Freude. Nachfolgend finden Sie einen kleinen Leitfaden, wie Sie bei Ihrer ganz persönlichen Urlaubsplanung vorgehen können.

#1 Urlaubszeiten frühzeitig einreichen

Wer arbeitet, muss seinen Urlaub bei seinem Arbeitgeber einreichen. In vielen Firmen wird dies in den ersten Monaten des Jahres erledigt – es schafft Planungssicherheit auf beiden Seiten. Jetzt ist also der ideale Zeitpunkt, sich Gedanken um die persönliche Jahresurlaubsplanung zu machen. Stimmen Sie sich dafür zunächst mit Vorgesetzten und Kollegen ab. Eine offene und zugewandte Kommunikation ist beim Thema Urlaub ganz besonders wertvoll. Eine häufige Frage in diesem Zusammenhang lautet: Haben Kollegen mit Kita- oder Schulkindern Vorrang? Immerhin müssen diese sich nach festen Ferienterminen richten und sind damit weniger flexibel. Die generelle Antwort lautet nein. Es gibt jedoch ein Aber. Denn Vorgesetzte sind laut Bundesurlaubsgesetz* verpflichtet, bei der betrieblichen Urlaubsplanung „soziale Gesichtspunkte“ mit zu berücksichtigen. Gibt es etwa ein Zeitfenster, das bei vielen Kollegen heiß begehrt ist – in dem aus betrieblichen Gründen aber nicht alle gleichzeitig Urlaub nehmen können –, entscheidet die Chefin oder der Chef, wer Urlaub nehmen darf. Ein schulpflichtiges Kind ist dabei ein recht starkes Argument. Um noch einen weiteren häufigen Irrtum aufzuklären: Bei der Urlaubsplanung gilt nicht automatisch der Spruch „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Urlaubswünsche können, wie oben beschrieben, nur dann bevorzugt behandelt werden, wenn es plausible Gründe dafür gibt. Allerdings sichert sich ein „früher Vogel“ auch hier zumindest eine gute Ausgangsposition.

Wenn alles geklärt ist: Organisieren Sie für offene To-dos während Ihrer Abwesenheit rechtzeitig eine Vertretung und eine entsprechende Übergabe. So können Sie ruhigen Gewissens in den Urlaub starten.

#2 Brückentage berücksichtigen

Mit möglichst wenigen Urlaubstagen viel Freizeit herausschlagen – das klingt verlockend. 2024 ist dafür ein besonders gutes Jahr. Wenn Sie von Feier- und Brückentagen bei der Urlaubsplanung profitieren wollen, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Verlängerte Wochenenden 2024: Am 9. Mai (Donnerstag) ist Himmelfahrt. Mit nur einem Urlaubstag am 10. Mai gibt es vier freie Tage am Stück. Gleiches gilt für den 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit) in Kombination mit dem 4. Oktober sowie in Teilen Deutschlands für den 31. Oktober (Reformationstag) und den 1. November.
  • 16 Tage frei zum Jahresende: Wer Urlaubstage am 23., 24., 27., 30. und 31. Dezember 2024 sowie am 2. und 3. Januar 2025 einreicht, hat 16 Tage am Stück frei. Gut zu wissen: Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage, in vielen Betrieben müssen Arbeitnehmer daher jeweils einen halben oder einen ganzen Tag Urlaub einreichen. Beide Tage fallen in diesem Jahr jeweils auf einen Dienstag.

Schon gewusst? Für den „Zwischendrin-Tag“ ist bei uns in Deutschland die Bezeichnung Brückentag geläufig. Bei unseren österreichischen Nachbarn ist es der sogenannte Fenster- oder Zwickeltag.

Noch mehr Tipps, wie Sie maximal viel freie Zeit mit Ihrer Urlaubsplanung rausholen können, finden Sie zum Beispiel hier*.

#3 Ferientermine im Blick behalten

Neben einem Blick auf die Feiertage lohnt es sich auch immer die Ferientermine der einzelnen Bundesländer zu kennen – nicht nur für Eltern mit schulpflichtigen Kindern. Wer etwa mit Auto oder Camper aus Norddeutschland in die Bayerischen Alpen fahren möchte, sollte beispielsweise nicht ausgerechnet zum Ferienstart oder -ende losfahren, um nicht auf rappelvollen Straßen unterwegs sein zu müssen. Das gilt im Übrigen auch für Flugreisen: In den Sommerferien mit „allen anderen“ im Flieger zu sitzen, strapaziert die Nerven – und kommt meist teurer­. Denn da viele Familien mangels fehlender Ausweichtermine auf diese Wochen angewiesen sind, können Fluggesellschaften aufgrund der hohen Nachfrage entsprechend höhere Preise verlangen. Deshalb: Am besten außerhalb der Hauptferienzeiten verreisen. Wenn das nicht möglich ist, wählen Sie als Abflugort nach Möglichkeit einen Flughafen in einem Nachbarbundesland, das noch keine Ferien hat.

#4 Rabattangebote nutzen

Der Urlaubszeitraum ist genehmigt? Perfekt! Jetzt kann die Buchungsphase beginnen. Bei vielen Anbietern in der Tourismusbranche lohnt es sich, ein „früher Vogel“ zu sein. Denn ähnlich wie bei Last-minute-Angeboten kann man auch von Frühbucherrabatten profitieren. Wichtig dabei: die Stornierungsbedingungen genau lesen. Schließlich kann immer etwas dazwischenkommen. Mittlerweile sind viele Reiseanbieter zwar kulant und bieten von vornherein kostenlose, auch kurzfristige Stornierungsmöglichkeiten – aber sicher ist sicher.

#5 Um die Reisekasse kümmern

Wer sich schon früh über die passenden Zahlungsmittel auf Reisen Gedanken macht, kann auch hier von Vorteilen profitieren. Wussten Sie etwa, dass bei der Mastercard Gold (Kreditkarte) der Sparda-Bank Hannover viele Versicherungen inklusive sind, die insbesondere auf Reisen eine praktische Sache sind? Dazu zählen zum Beispiel eine Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Wer so eine Karte hat, muss sich über Dinge wie diese also keine weiteren Gedanken machen. Ein weiteres Plus: Mit einer Mastercard Gold (Kreditkarte) kommen Karteninhaberinnen und -inhaber in einen weiteren Genuss: Sie erhalten etwa einen Reisebonus von 7 Prozent bei Buchungen über sparda-meinereise.de* mit Zugriff auf Angebote von Anbietern wie booking.com. Und ganz neu: Sogar 8 Prozent Rabatt gibt’s beim Reiseportal Urlaubsplus*.

* Sie werden auf eine Seite außerhalb des Verantwortungsbereiches der Sparda-Bank weitergeleitet. Für den Inhalt der vermittelten Seite haftet nicht die Sparda-Bank, sondern der Herausgeber dieser Webseite.
Beitragsbilder: iStock | Urheber: DjelicS, Ralf Geithe