Seit letztem Jahr gelten neue europaweite Richtlinien im elektronischen Zahlungsverkehr (PSD2). So brauchen Sie jetzt beim Online-Banking oder bei Internet-Einkäufen zwei unabhängige Sicherheitsmerkmale, um sich zu identifizieren. Was hinter der sogenannten 2-Faktor-Authentifizierung steckt und was Sie davon haben, erklären wir in diesem Blogpost.

Die 2-Faktor-Authentifizierung im elektronischen Zahlungsverkehr ist seit letztem September gesetzliche Pflicht. Im Video-Interview erklärt Dr. Niels Räth vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), was das genau ist und warum Log-in-Prozesse dadurch sicherer werden.

Ein Verfahren – mehr Sicherheit

Gelangt etwa Ihre Kreditkarte in falsche Hände, sind Ihre sensiblen Daten dennoch gut gesichert, wenn sie durch die zusätzliche Barriere eines zweiten Faktors abgeschirmt werden. Hier lesen Sie noch mehr Hintergründe zum Freigabeverfahren.

Ein Hinweis für alle, die es ganz genau wissen wollen: In unserem Artikel haben wir den Begriff 2-Faktor-Authentifizierung verwendet. Im Video zum Beispiel heißt es aber 2-Faktor-Authentisierung. Beide Begrifflichkeiten werden im allgemeinen Sprachgebrauch synonym verwendet. Streng genommen beschreiben sie allerdings verschiedene Teilprozesse eines Anmeldevorgangs. Ein Benutzer authentisiert sich mit einer eindeutigen Anmeldeinformation (zum Beispiel PIN) – das System überprüft daraufhin die Gültigkeit der verwendeten Daten und authentifiziert den Nutzer.

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