Das neue Jahr ist schon ein paar Tage alt. In unserem Blogpost fassen wir einige gesetzliche Änderungen für 2023 zusammen.
#1 Neuer Energiestandard für Neubauten
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das „Effizienzhaus 55“ als Standard für Neubauten. Durch fortschrittliche Bauweisen etwa in Sachen Wärmedämmung haben Neubauten generell einen vergleichsweise geringen Heizbedarf. Das sogenannte Effizienzhaus ist ein energetischer Maßstab für Wohngebäude. Mehr Infos zu den Effizienzhaus-Stufen sowie zur KfW-Förderung beim Neubau erfahren Sie hier.
#2 Änderungen für Photovoltaikanlagen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bringt 2023 einige Änderungen mit sich. Ein Beispiel: Neue Photovoltaikanlagen (PV), die ab Jahresbeginn in Betrieb gehen, dürfen mehr als 70 Prozent der PV-Eigenleistung in das öffentliche Netz einspeisen. Weitere wichtige Änderungen finden Sie zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.
#3 Wohngeldreform 2023
Für 2023 ist eine Wohngeldreform geplant – es heißt die „größte in der Geschichte in Deutschland“. Laut der Bundesregierung bekommen künftig zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld (bislang 600.000). Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen. Er steigt damit auf etwa 370 Euro pro Monat.
Gut zu wissen: Auf den Internetseiten der Bundesregierung erfahren Sie aktuelle und weitere Infos zur Wohngeldreform.
#4 Sparerpauschbetrag steigt
Zum 1. Januar 2023 wurde der Sparerpauschbetrag erhöht: Für Alleinstehende von 801 Euro auf 1.000 Euro und für Ehegatten/Lebenspartner von 1.602 Euro auf 2.000 Euro. Bis zu diesen Beträgen bleiben Kapitalerträge aus Geldanlagen steuerfrei.
Wichtig für Sie:
- Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 801 Euro bis auf weiteres erteilt? Dann erhöhte sich dieser Betrag zum Jahresbeginn automatisch auf 1.000 Euro.
- Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 1.602 Euro bis auf weiteres erteilt? Dann erhöhte sich dieser Betrag zum Jahresbeginn automatisch auf 2.000 Euro.
- Ihr Freistellungsauftrag bei uns ist aktuell niedriger als die mögliche Obergrenze? Dann erfolgte zum 2. Januar 2023 eine prozentuale Erhöhung um 24,844 Prozent.
- Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag künftig anders aufteilen? Dann gehen Sie in Ihrem Online-Banking-Zugang unter „Ihren persönlichen Bereich“ und klicken auf den Menüpunkt „Steuer“ und dann auf „Freistellung“. Dort können Sie sehen, wie hoch der bei uns erteilte Freistellungsauftrag ist. Dort kann er auch angepasst werden. Alternativ finden Sie das Formular auch auf unserer Homepage im Formularcenter.
#5 Hinzuverdienstgrenze fällt weg
Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben.
#6 Mehr Kindergeld
Ab 2023 erhalten Eltern für jedes Kind 250 Euro pro Monat. Bislang gab es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Außerdem wurde der Kinderfreibetrag erhöht. Für das Jahr 2023 beträgt er insgesamt 6.024 Euro (3.012 Euro je Elternteil). Weitere Infos finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (kurz BMFSFJ).
#7 Neues Verpackungsgesetz
Dieser Beschluss soll helfen, den Müll weiter zu reduzieren: Caterer, Lieferdienste und Restaurants müssen ab Jahresbeginn 2023 zusätzlich zu Einwegbehältern auch Verpackungen anbieten, die mehrfach genutzt werden können. Kleinere Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern müssen keine Mehrwegbehälter bereitstellen, aber auf Wunsch mitgebrachte Becher und Schalen ihrer Kunden annehmen und entsprechend befüllen.
Tipp: Eine Übersicht zu weiteren gesetzlichen Beschlüssen, die finanzielle Entlastung in diesen Zeiten bringen sollen, finden Sie hier.
Redaktionsstand: Januar 2023