Ein tropfender Wasserhahn, ein neuer Boden in der Küche oder eine größere Baumaßnahme: Handwerker sind gefragte Leute. Bevor sie zu Ihnen ins Haus kommen, sollten Sie an einiges denken. Hier finden Sie konkrete Tipps.
Ein schriftliches und verbindliches Angebot erstellen lassen
Bitten Sie um ein schriftliches und verbindliches Angebot. Das ist in der Regel kostenlos und besser als ein unverbindlicher Kostenvoranschlag. Denn hier darf der Betrieb rein rechtlich gesehen den kalkulierten Preis im Nachhinein um bis zu 25 Prozent überschreiten.
Auf ein vollständiges Angebot achten
Ein vollständiges Angebot umfasst eine fachliche Beurteilung der nötigen Arbeitsschritte, der Materialien und des Zeitaufwands. Je konkreter und detaillierter die einzelnen Punkte benannt sind, desto besser ist es. Das schafft auf beiden Seiten Klarheit.
Zeit nehmen und Fragen stellen
Lassen Sie sich das geplante Vorhaben genau erklären. Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben. Sie sind schließlich nicht vom Fach – Ihr Gegenüber aber schon. Auf diese Weise beugen Sie Missverständnissen vor – und teure Nachtragsangebote lassen sich von vornherein ausschließen.
Mindestens drei Angebote einholen
Es lohnt sich in der Regel, mindestens drei Angebote von unterschiedlichen Betrieben einzuholen und zu vergleichen. Und tauschen Sie sich mit Nachbarn, Freunden usw. aus, ob sie Erfahrungen mit bestimmten Firmen haben oder eine speziell empfehlen können.
Termine schriftlich festhalten
Verzögert sich die Fertigstellung, haben Sie nur dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn Sie vorher einen festen Termin vereinbart haben und der Handwerker Schuld an der Verspätung hat. Deshalb: Termine unbedingt im Vertrag fixieren!
Frist zum Nachbessern einräumen
Nach Vertragsunterzeichnung ist die Firma dazu verpflichtet, die vereinbarte Leistung mängelfrei und vollständig zu erbringen. Nur dann müssen Sie die Rechnung im vollen Umfang zahlen. Falls Mängel auftreten, müssen Sie dem Handwerker bzw. der beauftragten Firma eine angemessene Frist zum Nachbessern einräumen. Sofern dieser Forderung nicht nachgekommen wird, sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen.
Kosten steuerlich geltend machen
Hausbesitzer können Reparaturen oder Modernisierungen am eigenen Haus oder der selbst genutzten Eigentumswohnung steuerlich geltend machen. Seit Anfang 2009 dürfen 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Handwerker-Lohnkosten pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht einer maximal möglichen Ersparnis von 1.200 Euro. Darauf sollten Sie achten:
- Sammeln Sie die Rechnungen gewissenhaft und halten Sie diese parat, wenn das Finanzamt danach fragt.
- Absetzbar sind immer nur die reinen Lohn- und Arbeitskosten, nicht das vom Handwerker verbaute Material.
- Ebenfalls absetzbar sind auch die Fahrtkosten und die auf Lohn- und Fahrtkosten anfallende Mehrwertsteuer.
- Die Rechnung muss außerdem per Überweisung beglichen werden und Lohn- und Materialkosten müssen in der Rechnung getrennt voneinander aufgeführt sein.