Ob mit oder ohne Trauschein: Wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammenziehen, lohnt sich ein Versicherungscheck. Denn viele Paare haben die gleichen Policen und können jetzt Geld sparen. Wir erklären, welche Versicherungen Sie zusammenlegen können und was dabei zu beachten ist.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung versichert Ihren beweglichen Hausstand von der Kaffeetasse bis zur Schrankwand, z. B. gegen Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus. Auch Fahrraddiebstahl kann bei Bedarf eingeschlossen werden. Bei einem gemeinsamen Hausstand sind zwei Verträge also überflüssig. Wichtig: Wenn Paare ihren Hausrat zusammenlegen, steigt in der Regel auch der Wert des Inventars. Das sollte im Vertrag entsprechend angepasst werden.

Haftpflichtversicherung

Auch bei einer Haftpflichtversicherung ist eine Zusammenlegung der Policen möglich. Gut zu wissen: Bei einem gemeinsamen Vertrag sind aber Schäden am Eigentum des Partners nicht inbegriffen. Wenn Ihnen also das Handy des Partners herunterfällt, kommt die Versicherung nicht für den Schaden auf.

Rechtsschutzversicherung

Laut der DEVK Versicherung mussten 57 Prozent aller Deutschen schon einmal einen Anwalt einschalten. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei vielen Rechtsstreitigkeiten die Kosten. Auch diese Police können Paare auf Wunsch zusammenlegen. Leitet aber der eine gegen den anderen ein Gerichtsverfahren ein, greift die Versicherung natürlich nicht.

Sie planen, mit Ihrem Partner zusammenzuziehen, oder sind es schon? Dann sprechen Sie mit einem Experten unseres Kooperationspartners, der DEVK Versicherung, in einer Sparda-Bank-Filiale in Ihrer Nähe. Es lohnt sich!

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