Der Sommer bringt in Sachen Modernisieren einige Neuerungen mit sich. Was sich beim Energieausweis ändert und wo der Staat jetzt noch mehr fördert, lesen Sie in unserem Blogpost.

Transparenter Energiebedarf

In puncto Energieausweise gelten seit dem 1. Mai neue Regeln. Wenn Sie als Mieter oder Käufer an einer Wohnung bzw. einem Haus interessiert sind, muss der Eigentümer Ihnen den Ausweis laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) künftig spätestens beim Besichtigungstermin vorlegen. So können Sie sich rechtzeitig über den voraussichtlichen Energiebedarf der Immobilie informieren.

Optimiertes Förderangebot

Eine neue Heizung, ein neues Dach und einiges mehr – es gibt viele energetische Maßnahmen und entsprechende Förderprogramme. Seit Januar sind sie in der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ gebündelt. Die Neustrukturierung bedeutet: weniger Bürokratie, höhere Zuschüsse. Wer eine Förderung anstrebt, kann weiterhin zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Tilgungszuschuss wählen. Die Kreditvariante der KfW können Sie ab Juli über Ihren Finanzierungspartner, zum Beispiel die Sparda-Bank Hannover, beantragen.

Förderfähig sind auch einzelne Sanierungsmaßnahmen. Wer etwa alte, zugige Fenster und Türen ersetzt, das Dach oder die Fassade neu dämmt, kann einen Kostenzuschuss in Höhe von 20 Prozent beantragen. Beim Austausch einer Ölheizung sind sogar bis zu 50 Prozent drin. Weitere Infos finden Sie online unter www.deutschland-machts-effizient.de

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