Durch das Baukindergeld unterstützt der Staat Familien auf dem Weg zur eigenen Immobilie. Mit Erfolg: Knapp ein Drittel der Fördermittel sind schon bewilligt. Weil die Förderung wahrscheinlich zum 31. Dezember 2020 ausläuft, lohnt es sich, den Zuschuss zeitnah zu beantragen.

Seit September 2018 können Paare und Alleinerziehende mit Kindern Baukindergeld beantragen. Und das wird gern angenommen: Ein Jahr nach der Einführung haben bereits 135.000 Familien einen Antrag gestellt. Das zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat schon Zuschüsse in Höhe von insgesamt rund 2,8 Milliarden Euro verteilt.

Das sind die Voraussetzungen

Für jedes Kind gibt es jährlich 1.200 Euro und die Förderung läuft maximal zehn Jahre. Pro Kind sind also bis zu
12.000 Euro drin. Der Zuschuss ist an vier Anforderungen geknüpft:

  • Sie kaufen oder bauen Wohneigentum, um selbst darin zu wohnen, und Ihr neues Zuhause ist zum Stichtag Ihre einzige Wohnimmobilie.
  • Sie haben mindestens ein Kind unter 18 Jahren, für das Sie Kindergeld erhalten und das mit Ihnen zusammenlebt.
  • Ihr jährlich zu versteuerndes Haushaltseinkommen ist nicht höher als 90.000 Euro – die Obergrenze gilt für ein Kind, für jedes weitere dürfen es jeweils 15.000 Euro mehr sein.
  • Die Genehmigung für Ihren Neubau liegt zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020.

Gut zu wissen: Für Ihren Antrag aufs Baukindergeld haben Sie sechs Monate Zeit, nachdem Sie eingezogen sind. Ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, finden Sie mit wenigen Klicks auf der KfW-Website heraus. Dort können Sie das Baukindergeld direkt beantragen. 

Beratungstermin vereinbaren

Im persönlichen Gespräch beraten wir Sie dann gern, wie Sie das Baukindergeld am besten für Ihre Finanzierung nutzen können. Und: Lassen Sie uns am besten bald sprechen, denn die Förderung läuft wahrscheinlich zum 31. Dezember 2020 aus. Ob in der Filiale oder per Video – vereinbaren Sie Ihren individuellen Beratungstermin telefonisch unter 0511 3018-0 oder über unser praktisches Online-Formular.

Beitragsbild: gettyimages | Urheber: skynesher