Haustiere machen das Leben bunter. Dennoch sollte ihre Anschaffung wohlüberlegt sein. Mieter sollten zuallererst klären, ob Tierhaltung in ihrer Wohnung überhaupt zulässig ist. Denn die Rechtslage ist nicht immer eindeutig. Die wichtigsten Infos im Überblick.

Wie sieht’s mit Meerschweinchen, Zierfischen und Co aus?

So viel vorab: Im deutschen Mietrecht gibt es keine eindeutigen Bestimmungen, was das Thema Haustiere betrifft. Dennoch lassen sich pauschal ein paar Dinge festhalten, die Orientierung bieten. Kleintiere etwa gelten in der Regel als unproblematisch und dürfen ohne explizite Zustimmung des Vermieters in die Wohnung. Darunter fallen beispielsweise Schildkröten, Zierfische, Meerschweinchen, Hamster und Mäuse. Bereits 1993 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Haltung dieser Tiere zum „allgemeinen Mietgebrauch“ gehört. Der große Vorteil bei Kleintieren: Nachbarn bekommen von ihnen im Normalfall nichts mit. Zudem bleibt bei ordentlicher Haltung die Wohnung sauber.

Bedenken Sie allerdings: Auch der geräumigste Käfig deckt den natürlichen Bewegungsdrang in den allermeisten Fällen nicht ab. Die Tiere brauchen regelmäßigen Auslauf innerhalb der Wohnung oder – wenn möglich – in einem Freilaufgehege im Garten. Darüber hinaus gilt es zu bedenken: Kaninchen, Mäuse und Co fühlen sich unter Artgenossen am wohlsten. Hamster bilden eine absolute Ausnahme – sie leben bevorzugt alleine. Prüfen Sie daher vorab, ob ausreichend Platz vorhanden ist. Und auch Fisch-Fans sollten eines vorab checken: die Statik. Handelsübliche Aquarien mit bis zu 250 Litern Fassungsvermögen sind in der Regel kein Problem. Bei größerem Volumen sollten Sie die Bodenstatik gegenprüfen und gegebenenfalls mit Ihrer Haftpflichtversicherung Rücksprache halten. Die Sache mit dem Extraauslauf erübrigt sich bei diesen tierischen Mitbewohnern naturgemäß.

Dürfen Vermieter Hunde und Katzen verbieten?

Hunde und Katzen sind die Lieblingshaustiere der Deutschen. Gemäß einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2013 gelten Mietverträge als ungültig, die Hunde und Katzen generell verbieten. Am besten ist es, das Thema beim Vermieter offen anzusprechen. Wenn sich dieser dagegen entscheidet, muss er einen sachlichen Grund nennen. Ausnahmen müssen für spezielle Blinden- oder Therapiehunde gemacht werden.

Gut zu wissen: Bei Hunden und Katzen sowie auch bei Kleintieren kommt es auch immer auf die Anzahl an. Es sollten nicht übermäßig viele Tiere gehalten werden. Ein Beispiel: Mehr als vier Katzen in einer 70 Quadratmeter großen Wohnung würden beispielsweise den üblichen Mietgebrauch übersteigen – so eine Angabe vom Tierschutzbund.

Welche Tiere sind eher problematisch? Und warum?

  • Ratten: Per Definition zählen sie zwar zu den Kleintieren, an ihnen scheiden sich jedoch die Geister. Während die Fans ihre Anhänglichkeit loben, lösen sie in anderen Menschen Angst- und Ekelgefühle aus. Einige Mietverträge enthalten Klauseln, die Ratten explizit verbieten. Darüber hinaus gilt es bei diesen Tieren zu bedenken: Ihre Haltung ist komplex. Ratten sind überaus neugierig und intelligent. Außerdem brauchen sie ausreichend Beschäftigung, Spiel- und Versteckmöglichkeiten.
  • Frettchen: Sie erfordern eine explizite Erlaubnis des Vermieters. Denn sie riechen stark und brauchen mehrere Stunden Auslauf täglich. Auf ihren Streifzügen können sie eine Wohnung stark verschmutzen und etwa Türrahmen, Böden oder Tapeten beschädigen.
  • Vögel: Sie können aufgrund ihrer Lautstärke für Nachbarn störend sein. Und auch sie brauchen Platz und neben einer Voliere täglichen Freiflug in der Wohnung.
  • Vogel- oder Giftschlangen: Bei Tieren dieser Art müssen Sie ausdrücklich Ihren Vermieter um Erlaubnis bitten. Und ganz wichtig: eine behördliche Genehmigung einholen. Außerdem sollten Sie unbedingt Ihre Nachbarn informieren – insbesondere, wenn kleine Kinder im Haus leben.

Fazit: Für den Nachbarschaftsfrieden, aber auch um das Verhältnis zum Vermieter nicht zu belasten: Am besten ist es, wenn Sie grundsätzlich vorab mit Ihren Mitmenschen über etwaige Haustierpläne sprechen. Und wer weiß, vielleicht lässt sich bei dieser Gelegenheit noch manch wertvoller Tipp zur Tierhaltung abgreifen.

Beitragsbilder: iStock | Urheber: Dean Mitchell, Liudmila Chernetska