Auch wenn die Zahl der Einbrüche im vergangenen Jahr gesunken ist – es bleibt ein Restrisiko. Hier erfahren Sie, was Sie im Ernstfall tun können.

Eine gute Nachricht vorweg: Auch in Niedersachsen sank die Zahl der Einbrüche im Jahr 2018. Die Kriminalstatistik registrierte 11.202 Einbrüche – fast 18 Prozent weniger als im Vorjahr. Bremen verzeichnete sogar einen Rückgang um 28 Prozent, Nordrhein-Westfalen um rund 23 Prozent. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft führt das unter anderem auf eine bessere Sicherheitstechnik zurück, in die viele Hausbesitzer in den letzten Jahren investiert haben. Doch was tun, wenn sich Einbrecher trotz präventiver Maßnahmen Zutritt verschaffen? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt.

1. Polizei verständigen

Ein Horror-Szenario: Man kommt aus dem Urlaub, die Haustür ist aufgebrochen, das Hab und Gut liegt verstreut auf dem Boden. Bei allem Chaos gilt: Rufen Sie umgehend die Polizei, damit sie die Ermittlungen aufnehmen kann. Und auch wenn‘s schwerfällt: Lassen Sie alles so, wie es ist, damit die Beamten die Spuren sichern können. Ebenfalls wichtig: Haben Sie den Eindruck, dass sich die Täter noch im Haus befinden, gehen Sie wieder raus und warten Sie auf die Polizei. Versuchen Sie auf keinen Fall, die Einbrecher aufzuhalten!

2. Karten und Handy sperren lassen

Fehlt eine Kreditkarte, lassen Sie diese sofort sperren – z. B. beim Sperr-Notruf 116 116. Das Gleiche gilt für Bank- oder Girocard (Debitkarte). Wurde ein Smartphone gestohlen, verständigen Sie umgehend Ihren Netzbetreiber und lassen Sie das Gerät sperren. Für die Fahndung nach dem Smartphone benötigen Sie die IMEI-Nummer – eine 15-stellige Seriennummer, mit der jedes Handy eindeutig identifiziert werden kann. Bei Android-Geräten gehen Sie dazu in die Einstellungen, wählen den Menüpunkt „Über das Telefon“ und tippen auf „Status“ – hier finden Sie die Nummer. Beim iPhone gehen Sie ebenfalls in die Einstellungen, wählen den Punkt „Allgemein“ und tippen auf „Info“.

3. Hausratversicherung informieren

Ihr Versicherer muss den Schaden begutachten, um die Regulierung anzustoßen: Was genau wurde entwendet? Wie hoch ist dessen Wert? Sind Haustüren oder Fenster beschädigt? Am besten erstellen Sie im Vorfeld eine Wertgegenstandsliste, in der Sie die wichtigsten Daten erfassen: Beschreibung, Neuwert, Kaufdatum usw. Dabei hilft Ihnen diese Musterliste. Machen Sie zusätzlich Fotos Ihrer Wertsachen und bewahren Sie diese mit der Liste und den Kaufbelegen am besten in einem Safe auf.

4. Handwerker beauftragen

Vor der Reparatur beschädigter Türen oder Fenster fragen Sie am besten einen polizeilichen Fachberater nach Schwachstellen am Haus oder an der Wohnung. Sinnvoll kann z. B. der Einbau von Türen und Fenstern mit hoher Widerstandsklasse sein. Für die Handwerkersuche empfiehlt die Polizei-Initiative „Zuhause sicher“ ausgewählte Fachbetriebe.

5. Angst überwinden

Ein Wohnungseinbruch hinterlässt bei Betroffenen oft auch psychische Spuren: Rund 75 Prozent von ihnen fühlen sich in der gewohnten Umgebung unsicher, so das kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen. Die Organisation „Der weiße Ring“ hilft Opfern bei der Aufarbeitung. Um das Sicherheitsgefühl zu verbessern, lassen sich Türen und Fenstern mechanisch sichern und eine Alarmanlage oder Bewegungsmelder installieren. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogpost „Einbruchschutz – diese Maßnahmen zahlen sich aus“.

Noch ein Tipp für Sie: Laden Sie sich am besten unsere Checkliste herunter – damit sind Sie im Ernstfall gut vorbereitet!

Gut zu wissen: Bei der Finanzierung von Maßnahmen zum Einbruchschutz sind unter Umständen Fördergelder der staatlichen Bankengruppe KfW drin. Die Sparda-Bank Hannover bietet Ihnen mit dem Privatkredit easyCredit außerdem eine attraktive Möglichkeit, Ihr Vorhaben zu finanzieren. Sprechen Sie uns gerne an.

Beitragsbild: iStock | Urheber: AntonioGuillem