Neues Jahr, neue Regeln: Wir fassen für Sie einiges zusammen, was sich 2024 ändert. Manches ist bereits beschlossene Sache, anderes soll in den kommenden Wochen final entschieden werden.
#1 Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Januar 2024 von derzeit 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde steigen und in einer zweiten Stufe zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro angehoben werden. Dies ist ein Vorschlag der Mindestlohnkommission. Die Bundesregierung muss dem Vorhaben noch endgültig zustimmen. Einige generelle Fragen und Antworten zum Mindestlohn hat die Bundesregierung auf ihrer Webseite zusammengefasst.
#2 Pflege wird gestärkt
Hier gibt es zum 1. Januar 2024 gleich mehrere Neuerungen:

- Das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge werden um jeweils 5 Prozent erhöht.
- Das Pflegeunterstützungsgeld – die Lohnersatzleistung für Menschen, die aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen nicht arbeiten können – gibt es künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftige Person.
- Die Zuschläge für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben, werden erhöht. Zwei Beispiele: Bei einer Verweildauer bis zu einem Jahr steigen die Zuschüsse von derzeit 5 Prozent auf 15 Prozent, ab dem vierten Jahr von 70 Prozent auf 75 Prozent.
Weitere Details zur Pflegereform erfahren Sie auf der Webseite der Bundesregierung oder unter www.pflege.de.
#3 Sozialversicherung wird neu justiert
Ab dem 1. Januar 2024 sollen neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung gelten. Folgendes ist geplant:
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll 2024 von derzeit 4.987,50 Euro auf 5.175 Euro pro Monat steigen.
- Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll von derzeit 5.550 Euro auf 5.775 Euro pro Monat angehoben werden.
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll in den neuen Bundesländern auf 7.450 Euro (2023: 7.100 Euro) pro Monat und in den alten auf 7.550 Euro (2023: 7.300 Euro) pro Monat angepasst werden.
Lesetipp: Einen kompakten Überblick zu weiteren Änderungen finden Sie hier.
#4 Heizungen sollen klimafreundlicher werden
Dieses Thema diskutierten Politikerinnen und Politiker in diesem Jahr ganz besonders: das Heizungsgesetz. Zum 1. Januar 2024 wurde sich nun auf Folgendes geeinigt:

- Für Neubauten gilt: Wenn das Haus innerhalb eines Neubaugebiets entsteht, muss die Heizungsanlage mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Außerhalb eines Neubaugebiets greift diese Regelung frühestens ab dem Jahr 2026.
- Für Bestandsimmobilien gilt: Geht etwa eine Öl- oder Gasheizung kaputt, darf sie repariert werden. Ist eine Reparatur nicht möglich, gelten – so steht es auf der Webseite der Bundesregierung – „pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen“. Und weiter: „In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreit werden.“
Unter www.energiewechsel.de/beg können Sie sich über Fördermittel für Heizungstausch und Gebäudesanierung informieren.
Gut zu wissen: Bei der Frage „Welche Fördermittel kann ich nutzen?“ hilft Ihnen auch der ZuschussGuide – ein praktischer Service der Online-Plattform SpardaZuhause der Sparda-Bank Hannover. Auf SpardaZuhause finden Sie generell viele weitere Tipps rund um Ihr Modernisierungsprojekt.
Und noch ein Tipp: Wenn Ihr (Finanzierungs-)Vorhaben konkreter wird oder Sie spezielle Rückfragen haben, helfen Ihnen auch die zertifizierten Modernisierungs- und Fördermittelberater bei der Sparda-Bank Hannover gern weiter. Im Rahmen eines Beratungstermins zeigen sie beispielsweise auf, wie staatliche Kredite und Zuschüsse mit hauseigenen Lösungen wie „SpardaModernisieren nachhaltig“ kombiniert werden können.
#5 Elterngeld wird weiter limitiert
Paare und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 150.000 Euro oder mehr haben, sollen ab 2024 ihren Anspruch auf Elterngeld verlieren. Dieses Vorhaben hatte bei Verkündigung für mächtig Diskussionen gesorgt. Die Erklärung des Bundesfamilienministeriums: Angesichts der strikten Sparmaßnahmen des Bundesfinanzministers wolle man unter anderem eine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern verhindern. Mehr dazu direkt beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Hinweis: Die genannten Gesetzesvorhaben beziehen sich auf einen Redaktionsstand von Oktober 2023.