Die Mehrwertsteuer sinkt, die Renten steigen und der Online-Handel ist zu mehr Transparenz verpflichtet – der Juli ist da und bringt neue Regeln und Gesetze mit. Was Sie jetzt wissen müssen, lesen Sie in unserem Blogpost.

Renten – mehr Geld im Ruhestand

Ab Juli steigen die Renten in Deutschland – in Westdeutschland um 3,45 Prozent, im Osten um 4,2 Prozent. Für die Standardrente bedeutet das: Künftig beträgt sie im Westen monatlich 1.538,55 Euro (51,37 Euro mehr als im Vorjahr) und im Osten 1.495,35 Euro (60,30 Euro mehr als im Vorjahr). Die Standardrente ist ein statistischer Vergleichswert, der anhand eines Versicherten ermittelt wird, der nach 45 Beitragsjahren mit stets durchschnittlichem Verdienst in den Ruhestand tritt. Bis zum Jahr 2025 soll sie im ganzen Bundesgebiet dieselbe Höhe erreichen.

Shopping & Co – niedrigere Mehrwertsteuer

Die Wirtschaft soll nach dem Corona-Lockdown möglichst schnell wieder in Schwung kommen. Damit mehr Menschen eine mögliche Kaufentscheidung jetzt treffen, anstatt sie zu verschieben, wird die Mehrwertsteuer befristet gesenkt: regulär von 19 auf 16 Prozent und für den reduzierten Satz, der etwa für bestimmte Lebensmittel gilt, von 7 auf 5 Prozent. Die Regelung gilt vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020. Sie ist Teil des zweiten Corona-Konjunkturpakets.

Familien – 300 Euro für jedes Kind

Eltern erhalten für jedes Kind, für das sie Kindergeld bekommen, einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro. Das Geld wird in zwei Etappen im September (200 Euro) und Oktober (100 Euro) mit dem Kindergeld ausgezahlt. Für Alleinerziehende wird für die Jahre 2020 und 2021 zusätzlich der Steuerfreibetrag von derzeit 1.908 Euro für das erste Kind auf 4.008 Euro jährlich angehoben.

Deutsche Bahn – günstigere Tickets

Die Deutsche Bahn gibt die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weiter. Ab dem 1. Juli senkt sie ihre Ticketpreise für alle Super-Sparpreis-, Sparpreis- und Flexpreis-Tickets sowie BahnCards und Zeitkarten im Fernverkehr um den Mehrwertsteuereffekt von 1,9 Prozent. Es ist bereits die zweite Preissenkung in diesem Jahr.

Online-Handel – mehr Transparenz

Ab dem 12. Juli müssen Online-Plattformen wie Amazon oder CHECK24 ihre Ranking-Kriterien offenlegen. Das sieht die europäische Platform-to-Business-Verordnung (P2B-Verordnung) vor. Die Plattformen müssen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Gründe dafür angeben, warum etwa ein Anbieter bei der Suche weiter oben angezeigt wird als ein anderer mit dem gleichen Produkt.

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